NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)
Seit 01.06.2012 ist Bio-Ware, welche gemäß VO (EG) 2018/848 und Durchführungsverordungen idgF zertifiziert ist, gemäß NOP-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht ab diesem Zeitpunkt für Ware, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt wird (ein Aufbereitungsschritt in der EU ist notwendig, sofern Bio-Ware aus Drittstaaten gem. EU-VO 1235/2008 eingeführt wurde und in die USA exportiert wird).
Einschränkungen bestehen allerdings für tierische Produkte und Produkte aus Aquakultur – Details.
Die Deklarationsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes müssen eingehalten werden, das USDA-Seal darf bei Produkten - wenn möglich (s. detaillierte Bestimmungen o.g. Link) - ebenfalls verwendet werden. Jeder Export in die USA (inkl. Puerto Rico) muss ab dem 01.06.2012 durch ein eigenes Exportdokument begleitet werden, welches wir als zuständige Bio-Kontrollstelle für unsere Kunden ausstellen können (wenn Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt werden).
Hier finden Sie:
Zusammengefasst heißt dies, dass wir folgende Information zur Ausstellung des NOP-Warenbegleitzertifikates benötigen:
- Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein) für die relevante Lieferung
- Falls nicht auf Lieferschein ersichtlich zusätzlich: 10-stelliger HT Code für die relevanten Produkte und „Shipping Indentification“ (idR Containernummer).
- Angabe des Empfängers = Unternehmen, dass das Erzeugnis kauft in USA (Kontaktdaten Ansprechperson, Tel. Mailadresse).
Eine genaue Ausfüllanleitung für das NOP Warenbegleitzertifikat finden Sie hier.
Auf Basis der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, stellen wir Ihnen gerne das NOP-Warenbegleitzertifikat aus. Der Aufwand hierzu wird mit € 55,10/Stk. verrechnet, eventuell notwendiger Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bitte senden Sie als Ausstellungsantrag alle oben genannten Unterlagen für die jeweilige Sendung an: enzersfeld@abg.at
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!