Wann darf das Markenzeichen der ABG (Bio Garantie Logo) verwendet werden?
Das Logo darf verwendet werden bei
- importierten Produkten, wenn diese den EU-Vorschriften für die Einfuhr von Bio-Produkten entsprechen;
 - nicht vorverpackten Bio-Produkten;
 - Bio-Produkten aus der EU, die in Drittländern verkauft werden;
 - Informationskampagnen, mit denen die Öffentlichkeit über die Regelung für Bio-Produkte aufgeklärt werden soll (vorausgesetzt, das Logo ist nicht irreführend und legt nicht nahe, dass ein konventionelles Produkt die Anforderungen an ein Bio-Produkt erfüllt).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Design Manual