Wann darf das Markenzeichen der ABG (Bio Garantie Logo) verwendet werden?

Das Logo darf verwendet werden bei 

  • importierten Produkten, wenn diese den EU-Vorschriften für die Einfuhr von Bio-Produkten entsprechen; 
  • nicht vorverpackten Bio-Produkten; 
  • Bio-Produkten aus der EU, die in Drittländern verkauft werden; 
  • Informationskampagnen, mit denen die Öffentlichkeit über die Regelung für Bio-Produkte aufgeklärt werden soll (vorausgesetzt, das Logo ist nicht irreführend und legt nicht nahe, dass ein konventionelles Produkt die Anforderungen an ein Bio-Produkt erfüllt).   

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Design Manual