Saatgutgenehmigungen für Roggen Triticale und Mais
Im Rahmen einer neuen Vorgabe durch die Verfahrensanweisung „Verwendung nicht-biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial“ (VA_0010 ) dürfen für die Kulturen Triticale und Roggen, für den Herbstanbau 2026 sowie Mais, Frühjahrsanbau 2027 weitgehend keine Genehmigungen für konventionell ungebeiztes Saatgut ausgestellt werden.
Für diese Sorten muss biologisches Saatgut verwendet werden, da diese ausreichend zur Verfügung stehen. Ausnahmen gibt es derzeit bei der Verwendung von konventionell ungebeiztem Grünschnitt- und Hybridroggen sowie Mais mit der Reifegruppe RZ 170-250. Für diese dürfen seitens der Kontrollstelle, bei entsprechendem Ansuchen, Genehmigungen ausgestellt werden.