News März Landwirtschaft

Bio-Kontrolle

Betriebsbeschreibende Unterlagen

Sie haben von uns bei der Vorjahrskontrolle Ihre betriebsbeschreibenden Dokumente erhalten. Bitte bewahren Sie diese zusammen mit Ihren Aufzeichnungen und bio-relevanten Dokumenten auf und halten diese für die Kontrolle bereit und aktuell. Sollten die Angaben in dieser Betriebsbeschreibung unvollständig, falsch oder nicht mehr aktuell sein, wie z.B. bei einem Um- oder Neubau, bringen Sie die Skizzen und Beschreibungen auf den neuesten Stand. Als Anhaltspunkt für die Parameter die in der Betriebsbeschreibung aufscheinen müssen, dient Ihnen unser neues Info-Blatt „Betriebsbeschreibung“.


Pflanzenbau

Ansuchen für konventionelles Pflanzenvermehrungsmaterial (Saatgut)

Denken Sie rechtzeitig (vor dem Anbau) an das Ansuchen bei Verwendung von konventionellem Saatgut (ungebeizt oder mit für die Bio-Landwirtschaft erlaubten Beizmitteln behandelt).
Zur Erinnerung: Seit dem Jahr 2023 ist für konventionelle Dauer-, Wechselwiesen- und Nachsaatmischungen ebenfalls ein Ansuchen zu stellen. Die Liste „Allgemein gültige Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenvermehrungsmaterial“ ist unverändert. Das Ansuchen an die Austria Bio Garantie können Sie über unsere Homepage entweder mittels Online Tool oder folgendem Formular „Ansuchen Pflanzenvermehrungsmaterial“ stellen.   


Tierhaltung

Nationale Klarstellungen zu Bio-Vorgaben und Ende von Übergangsbestimmungen

Im neuen Jahr sind einige Übergangsbestimmungen ausgelaufen, jährlich zu evaluierende Verfügbarkeitsangaben aktualisiert und Bio-Vorgaben national klargestellt worden. Dies betrifft in erster Linie: 

  • den Zukauf von konventionellen Tieren 
  • die temporäre Anbindehaltung bei Rindern 
  • die Einhaltung der Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr 
  • die Kälber-Einzelhaltung 
  • das Minimum an Einsatz von betriebseigenen Futtermitteln 
  • bauliche Anpassungen im Geflügelbereich 
  • Zubehör und Einsatz von Wachs in der Imkerei 
Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Eintrag „Aktuelles aus der Tierhaltung“ im Bereich „Aktuelles“.


Betriebsmittelkatalog

Ab diesem Jahr wird der Betriebsmittelkatalog nur an Betriebe verschickt, die bei der Jahreskontrolle angegeben haben, dass sie einen gedruckten Katalog wünschen. Dass der Betriebsmittelkatalog nicht mehr an alle Betriebe verschickt wird, war ein langjähriger Wunsch einiger Betriebe, dem wir gerne nachkommen, um Ressourcen und auch Kosten einzusparen. Alle bewerteten Produkte finden Sie wie gewohnt zusätzlich in der kostenfrei zugänglichen Produktsuche auf www.betriebsmittelbewertung.at 
Für Rückfragen stehen Ihnen die SpezialistInnen der EASY-CERT services Betriebmittelbewertung gerne zur Verfügung, entweder per E-Mail oder telefonisch unter 02262 672214 49.  


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab 01.03.2024 

Wir haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen in folgenden Punkten angepasst: 

Allgemeine Vereinheitlichung der Begriffe Die „Zertifizierungsstellen“ werden nunmehr „Stellen“ genannt. Die „Kontrollore/Zertifizierer“ werden kurz „Personal“ bezeichnet. Die kontrollierten Normen und Standards wurden mit den Begriffen Standards/Richtlinien vereinheitlicht. 

IV. Rechte und Pflichten des Auftraggebers: Verstöße und Meldung der Verstöße: die Vorgangsweise wurde eingefügt 

Weitergabe der Zertifizierungsdokumente und missbräuchliche Verwendung des Zertifikates wurde umformuliert 

Tarife/Bezahlung wurde punkto Wertsicherung angepasst 

Die Verwendung der Markenzeichen wurde in Pkt V. detaillierter festgelegt 

Der Datenschutz wurde unter Pkt. VIII. Vertraulichkeit und Datenschutz aufgenommen    

Die gesamte Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstellen.