NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)

NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)

Seit 01.06.2012 ist Bio-Ware, welche gemäß VO (EG) 2018/848 und Durchführungsverordungen idgF zertifiziert ist, gemäß NOP-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht ab diesem Zeitpunkt für Ware, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt wird (ein Aufbereitungsschritt in der EU ist notwendig, sofern Bio-Ware aus Drittstaaten gem. EU-VO 1235/2008 eingeführt wurde und in die USA exportiert wird).

Einschränkungen bestehen allerdings für tierische Produkte und Produkte aus Aquakultur.

Die Deklarationsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes müssen eingehalten werden, das USDA-Seal darf bei Produkten - wenn möglich (s. detaillierte Bestimmungen o.g. Link) - ebenfalls verwendet werden. Jeder Export in die USA (inkl. Puerto Rico) muss ab dem 01.06.2012 durch ein eigenes Exportdokument begleitet werden, welches wir als zuständige Bio-Kontrollstelle für unsere Kunden ausstellen können (wenn Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt werden).

Unten angeführt finden Sie:

• die Vorlage des NOP-Warenbegleitzertifikates

Wir bitten Sie, uns hierzu sämtliche notwendige Informationen vollständig und inklusive dem relevanten Lieferdokument (idR Lieferschein) zu übermitteln (die in Box 4 geforderte „Import Certificate Number“ wird durch uns vergeben).
Zusammengefasst heißt dies, dass wir folgende Information zur Ausstellung des NOP-Warenbegleitzertifikates benötigen:

• Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein) für die relevante Lieferung
• Falls nicht auf Lieferschein ersichtlich zusätzlich: 10-stelliger HT Code für die relevanten Produkte und „Shipping Indentification“ (idR Containernummer).
• Angabe des Empfängers = Unternehmen, dass das Erzeugnis kauft in USA (Kontaktdaten Ansprechperson, Tel. Mailadresse).

Sollte die Zertifizierungsstelle des Unternehmens, bei dem der letzte Verarbeitungsschritt durchgeführt wird, von der am Lieferdokument angegebenen abweichen, bitten um Information hierzu – dieser Punkt ist ebenfalls Teil des NOP-Warenbegleitzertifikates (Box 15).
Eine genaue Ausfüllanleitung für das NOP Warenbegleitzertifikat finden Sie untenstehend.

Auf Basis der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, stellen wir Ihnen gerne das NOP-Warenbegleitzertifikat aus. Der Aufwand hierzu wird gemäß Tarifblatt verrechnet, eventuell notwendiger Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bitte senden Sie als Ausstellungsantrag alle oben genannten Unterlagen für die jeweilige Sendung an: [email protected]

Sonderbestimmung für Weine

NOP-Warenbegleitzertifikate dürfen nur für Weine ausgestellt werden, welche den folgenden Bestimmungen entsprechen:

- „made with organic grapes“ muss verpflichtend am Etikett angeführt sein und darf nicht kleiner, als die halbe Größe, des größten Textes des Etikettes sein
- Gesamtschwefel unter 100 mg
- Contains Sulfites muss am Etikett aufgedruckt sein
- Die Zertifizierungsstelle muss unter dem Händler/Abfüller geschrieben sein: “certified organic by Austria Bio Garantie-Landwirtschaft GmbH bzw. Austria Bio Garantie GmbH“
- USDA und EU Bio Logo darf nicht abgebildet sein

Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, auch die Etiketten und Prüfberichte der Prüfnummern mit zu übersenden.
Für Weine, welche nicht den Vorgaben entsprechen können keine NOP Zertifikate mehr erstellt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Einschränkungen für tierische Produkte und Produkte aus Aquakultur

Link

Vorlage des NOP-Warenbegleitzertifikates

Link

Ausfüllanleitung für das NOP Warenbegleitzertifikat

Link

Ansprechperson

Alexander BuxbaumAlexander Buxbaum

Landwirtschaft agroVet
+43 (0) 2262/672212-303
a.buxbaum@agrovet.at

Ricarda PernoldRicarda Pernold

Verarbeitung
+43 (0) 2262/672212-621
r.pernold@abg.at

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