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Veröffentlichung der Richtlinie „Vorsorgemaßnahmen Bio“

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Aufgrund der Beschlussfassung vom 23.08.2021 wurde folgende Richtlinie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit veröffentlicht:

Richtlinie „Vorsorgemaßnahmen Bio“ 

In dieser Richtlinie werden allgemeine und spezielle Vorsorgemaßnahmen für die Urproduktion/Landwirtschaft, für die Ernte und den Transport und für die Aufbereitung anhand von relevanten Risiken gelistet, die Unternehmer gemäß Artikel 28 (1) der Verordnung (EU) 2018/848 ergreifen, um eine Kontamination durch Erzeugnisse oder Stoffe, die nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß dieser Verordnung zugelassen sind, sowie eine Vermischung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, Umstellungserzeugnissen und nichtökologischen/nichtbiologischen Erzeugnissen zu vermeiden.

Für Landwirtschaftliche Betriebe wurde in Zusammenarbeit mit BIO AUSTRIA, der LKÖ, der IG-Kontrollstellen und Erde & Saat eine Checkliste erstellt. Sie dient dazu, die Risiken am Betrieb zu dokumentieren sowie die notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen: Checkliste Vorsorgemaßnahmen